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Alfred Müller-Armack und die Soziale Marktwirtschaft (1)

 

 

Für Historiker, Politologen und Sozialwissenschaftler gibt es augenblicklich [2004] wenig, was naheliegender wäre, als sich mit jener Einrichtung zu beschäftigen, deren Existenzrecht eine vielstimmigen Allianz in Politik und Medien in Frage stellt: mit dem Sozialstaat bzw. der Sozialen Marktwirtschaft. (2) Das, was allenthalben als Umbau oder Modernisierung des Sozialstaates propagiert wird, ist dessen Demontage. Und folglich: eine Liquidation jener Grundsätze und Einrichtungen, die die Theoretiker und Praktiker des sogenannten Rheinischen Kapitalismus für condiciones sine quibus non einer balancierten Gesellschaft erachtet hatten. Das ist eine wertneutrale Feststellung. Aufgrund dieser objektiven Feststellung läßt sich (noch) nicht entscheiden, ob der konzertierte Angriff auf den Sozialstaat tatsächlich einer Notwendigkeit folgt – der Reformbedürftigkeit der Sozialsysteme –, oder doch eher dem Ziel, soziale Errungenschaften zugunsten entsolidarisierter Rücksichtslosigkeit außer Kraft zu setzen.

        Der Frage, ob sich das Desinteresse des Staates an seiner immerhin im Grundgesetz festgeschriebenen Verpflichtung zu sozialer Aktivität (3) aus Nicht-Können oder aus Nicht-Wollen erklärt, sollten Historiker, Politologen und Sozialwissenschaftler sich genauer widmen. Sind sie nicht im Idealfall wenn sie sich als kritische Gesellschaftswissenschaftler verstehen – in der Lage, scheinbaren Sachzwängen nüchtern-empirische Analysen entgegenzusetzen? Analysen, die Hintergründe und Schäden politischer Entscheidungen erhellen könnten? Um so erstaunlicher ist, wie sie sich zurückhalten. Sie sollten das (wieder) ernst nehmen, was Hans-Ulrich Wehler einst in der Einleitung zum Deutschen Kaiserreich 1871–1918 (1973) gefordert hatte:

Die Geschichtswissenschaft [wird] als eine kritische Gesellschaftswissenschaft verstanden, die vor allem auch bewußt zur Schärfung eines freieren, kritischen Gesellschaftsbewußtseins beitragen möchte. Anders gesagt: Es wird sowohl nach dem Sinn gefragt, an dem historische Akteure im Erfahrungshorizont ihrer Zeit sich orientiert haben, als auch nach demjenigen Sinn, den historische Aktionen unter theoretischen Gesichtspunkten von heute annehmen können. [...] Die emanzipatorische Aufgabe einer derart verstandenen Geschichtswissenschaft besteht dann darin, ideologiekritisch den Nebel mitgeschleppter Legenden zu durchzustoßen und stereotype Mißverständnisse aufzulösen, die Folgen von getroffenen oder die sozialen Kosten von unterlassenen Entscheidungen scharf herauszuarbeiten und somit für unsere Lebenspraxis die Chancen rationaler Orientierung zu vermehren, sie in einen Horizont sorgfältig überprüfter historischer Erfahrungen einzubetten. [...] Von jener esoterischen Schule, die Geschichte »um ihrer selbst willen« betreibt, unterscheidet sich [dieser Standpunkt] ebenso wie vom gegenwärtigen Neohistorismus mit seiner verfeinerten Apologie des jeweiligen Status quo. (Wehler, S. 12 f.)

Auf diesem Hintergrund gesehen belehrt die Geschichte des deutschen Sozialstaates darüber, daß sozialpolitische Reformen ab 1900 immer zu heftigen Diskussionen über die natürliche Grenze des Sozialstaates geführt haben. Aus Sicht der Wirtschaftsliberalen wurde sie fortwährend überschritten. Die momentanen Forderungen, den Sozialstaat zu überholen, unterscheiden sich in nichts von jenen Kampfreden, die Publizisten, Unternehmer und Politiker stets unabhängig vom realen Entwicklungsstand der Sozialausgaben bereits während des Kaiserreiches, dann in der Weimarer Republik, schließlich in der BRD vortrugen. (In der Regel waren sie von Erfolg gekrönt). Man suchte sein Heil von Anfang an in der Senkung der Sozialabgaben und Tariflöhne, in der Lockerung der Tarifbindung, in der Privatisierung von Staatsbetrieben, im Rückzug des Staates aus der Wirtschaft, in Reformen der Krankenversicherung, in Steuersenkungen.

        Eine erste Aufgabe der Geschichtswissenschaft besteht also darin, ideologiekritisch den Nebel mitgeschleppter Legenden zu durchzustoßen und stereotype Mißverständnisse aufzulösen, indem sie auf empirischer Basis verdeutlicht, daß Auseinandersetzungen über den Sozialstaat nicht Ausdruck einer tatsächlichen Krise desselben sind, sondern Indicien eines grundsätzlichen Interessen- und Wertekonflikts, der losgelöst vom realen Zustand der Sozialsysteme ausgetragen und dem Sozialstaat mit dem Ziel, ihn verächtlich zu machen, aufgezwungen wird. Eine zweite Aufgabe ist, jene ökonomischen, politischen und allgemein weltanschaulichen Lehren zu untersuchen, die einerseits Sozialreformer und andrerseits Kritiker des Sozialstaates vortragen.

        Im folgenden soll es um die theoretische Arbeit des Soziologen und Nationalökonomen Alfred Müller-Armack gehen, der gleichsam als Erfinder der Sozialen Marktwirtschaft und Vordenker und gleichzeitig als Praktiker in der Position eines Staatssekretärs unter Ludwig Erhard maßgeblich an der ökonomischen und ideologischen Neuordnung des deutschen Sozialstaates ab 1947 beteiligt war. So gelangt man ohne Umwege zum Kern der Sozialstaats-Idee, die der BRD jahrzehntelang zu einer mehrheitsfähigen Identität verholfen hatte und nun in Frage steht. Müller-Armack lesen wird klären helfen, ob diese Idee mit dem augenblicklichen Umbau der Sozialsysteme vereinbar ist.

 

 

Mit marxistischen Theoretikern teilt Müller-Armack die Auffassung, daß Wirtschaftsordnungen keine ontologischen Phänomene sind wie der Neo-Liberalismus glauben machen möchte , sondern das Ergebnis historischer Prozesse. (Die Gemeinsamkeiten enden hier). Er ist überzeugt, daß jede Epoche eine Stileinheit besitzt, die ihr ein bestimmtes geistiges, politisches, nicht zuletzt ökonomisches Gepräge verleiht. Im Aufsatz Zur Metaphysik der Kulturstile (1949) heißt es:

Das geschichtliche Leben fließt nicht unterschiedslos durcheinander, sondern kristallisiert sich von Zeit zu Zeit zu großer einheitlicher Gestaltung. [...] Eine Verbundenheit des Ausdrucks findet sich in den verschiedenen Lebensgebieten und verbürgt in aller Trennung eine letzte Gemeinsamkeit und Einheit. [...] In der Stileinheit, die die Formen des wirtschaftlichen Lebens mit dem Geistigen verbindet, dokumentiert sich, daß alle Entfernung und Trennung zwischen Lebensgebieten nicht so groß ist, daß sie sich nicht durch eine letzte Einheit behauptet. [...] Die Wirtschaftsstile deuten in einem engeren Bereich einen Zusammenhang an, der für das Ganze unseres kulturellen Lebens gilt. (Müller-Armack 1959, S. 519)

Im Anschluß an Wilhelm Dilthey (1833–1911) und dessen Philosophie EINES Lebens- oder Strukturzusammenhangs entwickelt Müller-Armack ein geschichtsphilosophisches Modell, das zunächst den Gegensatz zwischen Idealismus (Kapitalismus) und Materialismus (Sozialismus) aufzuheben sucht. Sodann, als Wirtschaftswissenschaftler, die Idee der Sozialen Marktwirtschaft als Produkt einer objektiv-übergeordneten Stileinheit. Das heißt auch, daß der Begriff der Sozialen Marktwirtschaft nicht als Werbeformel verstanden werden darf. Vielmehr bezeichne er

ein ernsthaftes, wissenschaftlich begründetes und praktisch ausgewiesenes System. Man unterschlug die wissenschaftliche Begründung und nahm sie als bloßen – freilich erfolgreichen – Wahlslogan. (Müller-Armack 1974, S. 245)

Müller-Armacks Theorie, der eine philosophische Anthropologie zugrunde liegt, fußt auf der Annahme einer grundsätzlich offenen, das heißt geschichtlichen Natur des Menschen. Dies schließe sowohl eine idealistische, ideengeschichtlich orientierte Perspektive à la Hegel als auch einen an Marx oder Darwin orientierten materialistischen Naturalismus aus. Idealismus und Materialismus verbinde,

daß der Mensch in seiner Weltform wie das Tier an die Immanenz eines Daseinszwanges gebunden ist, der ihm weder die Wahl zwischen verschiedenen sozialen Schichten erlaubt noch den Zugang zu einer geistigen Welt. (Ebd., S. 249)

In Anlehnung an Jakob von Uexküll (1864–1944), Max Scheler (1874–1928), Helmuth Plessner (1892–1984), Werner Sombart (1863–1941) und Leopold v. Wiese (1879–1969) bestimmt Müller-Armack das Wesen des Menschen als „Einheit von biologischem und geistigem Wesen in seiner Geschichtlichkeit“ (ebd.). Entscheidend sei, daß der Mensch in einem dialektischen, stets neu sich bildenden Spannungsfeld aus Begrenzung und Freiheit stehe. Begrenzt werde er, weil er in eine bestimmte raum-zeitliche Situation hineingeboren wird, die nicht optional ist. Doch heiße das nicht, wovon Idealisten und Materialisten/Naturalisten ausgingen, er werde von Kategorien wie Klasse, Nation, Rasse, Landschaft oder Stand bestimmt. Der Mensch arbeite sich an der ihm vorgegebenen Lebenssituation ab, um sie und sich selbst zu verändern. Darin liege seine Freiheit. Teleologische oder eschatologische Geschichtsmodelle werden in dieser Perspektive von einer unabschließbaren Historizität abgelöst, die nur zeitlich begrenzte Lösungen zulasse.

        Was Müller-Armack mit Karl Popper (1902–1994) verbindet, ist, daß auch der Begründer des kritischen Rationalismus – namentlich in der 1949 erschienenen Offenen Gesellschaft und ihre Feinde – die seines Erachtens simplifizierenden hegelianisch-marxistischen Geschichtsphilosophien tadelt, die für sich beanspruchten, den Verlauf der Historie zu präjudizieren. An ihre Stelle setzt Popper das Ideal einer offenen, nie einseitig begrenzten Gesellschaft, deren raison d’être die Marktwirtschaft ist. Sowohl die Offene Gesellschaft als auch die Soziale Marktwirtschaft – welch letztere, es sei noch einmal betont, einer anthropologisch-philosophischen und soziologischen Theorie entspricht (4) – wollen einen gesellschaftlichen Erfahrungsraum verwirklichen, in dem  man ungehindert jene begrenzten Lösungen erproben könne, die für Müller-Armack Äußerungsweisen eines anthropologisch zwischen Determiniertheit und Interventionsfähigkeit sich bewegenden Menschen sind. Oder anders: Nur diese begrenzten Lösungen erlaubten es, mit immer neuen Entwürfen auf ein stets sich wandelndes Dasein zu reagieren. Im Gegensatz dazu errichte der Marxismus eine starre Ordnung, die den Menschen lähme und einer Ideologienlehre unterordne. Der Marxismus verleugne,

daß wir alle menschliche Gestaltung im Doppelaspekt seiner ökonomischen wie geistigen Lebensform zu sehen haben, die geschichtlich bleibt, der ein vorgegebenes Rezept versagt ist und der es verwehrt ist, in die Utopie einer innerweltlichen Selbsterlösung der Menschheit einzumünden. (Ebd., S. 250)

Müller-Armack unterstreicht, daß die Philosophie seit den 1920er Jahren, und nochmals verstärkt seit 1945, bemüht sei, eine dualistische, entweder idealistische oder materialistische Anthropologie zu überwinden, um den ganzen Menschen in den Blick zu bekommen. Es sei ebendiese Neubestimmung des Menschenbildes, die den Kern der in jener Zeit sich bildenden, alle gesellschaftlichen Bereiche umfassenden Stileinheit ausmache. Die ökonomische Manifestation dieser Stileinheit, das sei einmal die Soziale Marktwirtschaft. Was sich in ihr und durch sie manifestiere,

ist die Fähigkeit der Geschichte, sich von Zeit zu Zeit zu einer Gesamtgestaltung zusammenzuschließen. [...] Stil ist kein in der Geschichte schlechthin immer vorhandenes Phänomen, sondern eine Gestaltung, zu der sich die Geschichte hinfinden kann, und deren Möglichkeit die mögliche Einheit der Geschichte bedeutet. [...] Die großen Stilbildungen der Geschichte sind durchgreifende Lebensgestaltungen, welche die Realität des wirtschaftlichen und politischen Lebens ebenso umspannen wie die Art der technischen Arbeitsbewältigung und die subtilsten Formen des Geistigen. (Müller-Armack 1959, S. 519 f.)

Wenn Müller-Armack als Soziologe und Wirtschaftstheoretiker (und, nicht zu vergessen, als Staatssekretär) für die Soziale Marktwirtschaft eintritt, ist er überzeugt davon, nicht einer persönlichen Meinung, sondern einer geschichtlichen Notwendigkeit Folge zu leisten. Die Soziale Marktwirtschaft sei das Ergebnis „einer langen geistigen Vorbereitung, die zu dieser modernen Lösung einer freien und sozialen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung führte“ (Müller-Armack 1974, S. 246). Zunächst, bevor die Soziale Marktwirtschaft als einzig zeitgemäßes Modell erkannt und verwirklicht werden konnte, mußten einige (theoretische) Voraussetzungen erfüllt sein: die umfassende Analyse der ökonomischen Prozesse seit dem 16. Jahrhundert, die Auseinandersetzung mit der Marxschen bzw. marxistischen Theorie, die Rezeption Max Webers (1864–1920) und Joseph Schumpeters (1883–1950). Das alles habe zusammen mit den Erkenntnissen der philosophischen Anthropologie zu der Erkenntnis geführt, daß nur die Soziale Marktwirtschaft den Erfordernissen der Zeit entspreche, daß in ökonomischer Hinsicht nur die Soziale Marktwirtschaft als Moment einer historischen Gesamtordnung, die identisch ist mit einer Stileinheit im Müller-Armackschen Sinne, bestehen könne.

        Die in der Sozialen Marktwirtschaft zu sich kommende Stileinheit der Zeit ab 1945 entwickle sich  Jenseits von Kapitalismus und Sozialismus so übertitelt Müller-Armack das 22. Kapitel seiner Schrift Diagnose unserer Gegenwart von 1949. Diese Theorie ähnelt bereits jener, die gut drei Jahrzehnte später in der Debatte um die Post-Moderne und das Ende der sogenannten Großen Erzählungen in Mode kam. Große Erzählungen, hieß es in dieser Debatte, seien mit einem Absolutheitsanspruch auftretende Welterklärungsmodelle, die, um hier Müller-Armack zu zitieren, zu gleichsam „mythischen Geschichtswesen von prägnantester Realität“ geworden seien (Müller-Armack 1981, S. 339). So wurde der Kapitalismus

zur Inkarnation der wesentlichen geschichtlichen Kräfte, denen gegenüber von einer Eigenmacht anderer, geistiger, wissenschaftlicher, künstlerischer, religiöser, politischer Kräfte nicht gut mehr gesprochen werden konnte. Er wurde zur Chiffre eines Zeitalters überhaupt, ja mehr noch zu einem realen Wesen, welches wie ein Organismus bestimmte Veränderungen durch seinen eigentümlichen Lebensprozeß erzeugt. (Ebd., S. 339 f.)

Dennoch habe der daraus hervorgehende und dagegen sich absetzende Marxismus, als Produkt eines obsoleten Historismus, sich mit seiner „Zusammenbruchsprophetie als nicht zutreffend erwiesen“ (ebd., S. 341). Wenn es einen geschichtlichen Motor gebe, so sei dieser allein die „gesammelte Kraft der menschlichen Entscheidung“ (ebd.). Diese lasse sich nicht in geschlossenen gesellschaftlichen Systemen neutralisieren oder in Großen Erzählungen heroisieren.

        Als Ökonom sah Müller-Armack sich vor die Aufgabe gestellt, ein wirtschaftstheoretisches Modell zu entwickeln, das einem Welt- und Menschenbild entsprach, das weltanschauliche Positionen und ökonomische Kategorien des 19. Jahrhunderts hinter sich gelassen habe, um einer offenen Handlungs- und Entscheidungsfreiheit Rechnung zu tragen.

Die beiden Alternativen, zwischen denen die Wirtschaftspolitik sich bisher bewegte, die rein liberale Marktwirtschaft und die Wirtschaftslenkung sind innerlich verbraucht, und es kann sich für uns nur darum handeln, eine neue dritte Form zu entwickeln, die sich nicht als eine vage Mischung, als ein Parteikompromiß, sondern als eine aus den vollen Einsichtsmöglichkeiten unserer Gegenwart gewonnene Synthese darstellt. (Müller-Armack 1947, S. 87 f.)

Diese theoretisch wie empirisch auf der Höhe der Zeit sich bewegende Synthese, das sei die Soziale Marktwirtschaft. Mit Breitenwirkung wurde sie zum ersten Mal 1947 in der Schrift Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft vorgestellt.

 

 

Mitzubedenken ist immer, daß die Soziale Marktwirtschaft nicht in erster Linie das Ergebnis wirtschaftstheoretischer Überlegungen, sondern das Produkt einer ganzheitlichen Theorie ist, die den handlungsfähigen, für sein Handeln verantwortlichen Menschen in den Mittelpunkt rückt. Ihr theoretisches Fundament: eine normative Anthropologie bzw. Ethik, ihr Palladium: die Verantwortung und Freiheit des Individuums. Weil Verantwortung Freiheit und Handlungsmöglichkeiten voraussetze, erklärt Müller-Armack sich für eine Wirtschaftsordnung, die dies berücksichtige. Nur die Soziale Marktwirtschaft ermögliche eine ungehinderte Entfaltung des Individuums. Gleichzeitig verlange sie, wie kein anderes Wirtschaftssystem, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. In dem Aufsatz Vorschläge zur Verwirklichung der Sozialen Marktwirtschaft (1948) heißt es:

Wir sind überzeugt, daß die Gesundung unserer Wirtschaft nicht durch Wiederholung überwundener Wirtschaftsformen erfolgen kann. Die Lösung erblicken wir auch nicht in einer unorganischen Mischung lenkungs- und marktwirtschaftlicher Elemente, bei der sich nur die Nachteile beider Systeme summieren. Was wir verlangen, ist eine neu zu gestaltende Wirtschaftsordnung. Eine solche kann nie aus dem Zweckdenken und überalterten politischen Ideen allein hervorgehen, sondern bedarf der tieferen Begründung durch sittliche Ideale, welche ihr erst die innere Berechtigung verleihen. Zwei großen sittlichen Zielen fühlen wir uns verpflichtet, der Freiheit und der sozialen Gerechtigkeit. (Müller-Armack 1974, S. 90; kursiv im Original)

Für die Soziale Marktwirtschaft spreche zunächst nicht (!), daß sie ökonomisch leistungsfähiger sei als andere Systeme. Für sie spreche, daß sie die menschliche Freiheit fördere und garantiere. Daher der Stellenwert des Wettbewerbs. Die Freiheit des Individuums ist hier die Bedingung der Entstehung neuer Ideen und Impulse, die, im Idealfall, mit- und gegeneinander die Ökonomie stimulierten. Im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft ist mit Freiheit zunächst das anthropologische Faktum der (philosophisch bestimmbaren) individuellen Wahl-, Handlungs- und Willensfreiheit gemeint. Des weiteren aber auch, ganz konkret, die Gewerbe- und Vertragsfreiheit, die Freiheit, einen bestimmten Berufs und Arbeitsplatz auszuwählen, nicht zuletzt der freie Wettbewerb, der ein Wettbewerb freier Individuen sein möge.

        Im Gegensatz zum klassischen Ideal einer de-regulierten kapitalistischen Marktwirtschaft ist die Soziale Marktwirtschaft, und also die Freiheit des Individuums, mit dem Ideal der sozialen Verantwortung verbunden. Das ökonomische Ziel ist nicht allein, zum persönlichen Vorteil Mehrwert zu generieren, es besteht auch darin, einen sozialen Ausgleich zu schaffen. Das Sozial-Prinzip ergänzt das Markt-Prinzip. Bestimmend für die Soziale Marktwirtschaft bereits das groß geschriebene S zeige das an , ist, daß beide Prinzipien zusammengehören. Nur durch dieses Gleichgewicht könne die Soziale Marktwirtschaft als gleichermaßen ökonomisches und sozio-politisches Modell Erfolg haben.

Die angestrebte moderne Marktwirtschaft soll betont sozial ausgerichtet und gebunden sein. Ihr sozialer Charakter liegt bereits in der Tatsache begründet, daß sie in der Lage ist, eine größere und mannigfaltigere Gütermenge zu Preisen anzubieten, die der Konsument durch seine Nachfrage entscheidend mitbestimmt und die durch niedrige Preise den Realwert des Lohnes erhöht und dadurch eine größere und breitere Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse erlaubt. [...] Liegt also bereits in der Produktivität der Marktwirtschaft ein starkes soziales Moment beschlossen, so wird es gleichwohl notwendig sein, mit aller Entschiedenheit eine Reihe von Maßnahmen durchzuführen, die eine soziale Sicherheit gewährleisten und die durchaus im Rahmen einer Marktwirtschaft zu verwirklichen sind. (Ebd., S. 99)

Im Mai 1948 benennt Müller-Armack elf Aufgaben/Maßnahmen, die der Sozialen Marktwirtschaft mit dem Ziel, die Gesellschaft sozial zu gestalten (!), obliegen (4):

1. Die innerbetriebliche Organisation sollte dem Arbeitnehmer „als Mensch und Mitarbeiter“ Rechnung tragen (ebd., S. 99). Sie müsse ihm Partizipationsmöglichkeiten einräumen, ohne jedoch die in letzter Konsequenz beim Unternehmer liegende Verantwortung in Frage zu stellen.

2. Der aus der persönlichen Freiheit des einzelnen Menschen resultierende Wunsch, sich einem fairen Wettbewerb zu stellen, bedürfe einer als öffentliche Aufgabe begriffenen Wettbewerbsordnung. Nur so lasse sich eine für das Gesamtwohl optimale Wirkung zu erzielen.

3. Um wettbewerbverzerrende Kartelle und Monopole zu verhindern/aufzulösen, müsse eine strikte Wettbewerbsverfassung und Anti-Monopol-Politik greifen.

4. Um die Arbeitnehmerschaft gegen konjunkturbedingte Krisen zu schützen, sollte, als tragendes Element der Sozialen Marktwirtschaft, eine aktive Konjunkturpolitik betrieben werden. Dies einbegreife nicht nur kredit- und finanzpolitische Maßnahmen, sondern auch gezielte staatliche Investitionsprogramme. 

5. Unverhältnismäßige Unterschiede zwischen den einzelnen Einkommen sollten durch Einkommensausgleiche beseitigt werden. Die marktwirtschaftlichen Mittel hierfür seien Besteuerung, Familienzuschüsse sowie Kinder- und Mietbeihilfen.

6. Siedlungspolitik und sozialer Wohnbau haben die Aufgabe, die Lebensqualität zu erhöhen.

7. Mit dem Ziel, die soziale Hierarchie durchlässiger zu machen und soziale Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen, sollten vor allem kleine und mittlere Betriebe durch eine Betriebsstruktur-Politik gefördert werden.

8. Genossenschaftliche Einrichtungen werden in die Soziale Marktwirtschaft integriert. 

9. Der Ausbau der Sozialsysteme ist ein erklärtes Ziel der Sozialen Marktwirtschaft. 

10. Wie auch Siedlungspolitik und Wohnbau möge eine aktive Städtebauförderung dazu beitragen, die Lebensqualität der Menschen zu erhöhen und zu sichern. Darüber hinaus verhindere sie, daß Grund und Boden zu Spekulationsobjekten in den Händen weniger werden.

11. Um einen freien Fall der Löhne (und damit eine Verarmung der Arbeitnehmer) zu verhindern, werden Mindestlöhne festgesetzt. Des weiteren seien die Einzellöhne durch Tarifvereinbarungen auf freier Grundlage festzusetzen.

        Die Soziale Marktwirtschaft lasse sich nicht auf ökonomische Kategorien reduzieren, weil sie, anders als der neo-liberale Ansatz, am Menschen und dessen Wohl orientiert sei. Ihr Ziel: ein Ausgleich zwischen dem Ökonomischen und dem Sozialen, ohne einer Seite einen Vorrang zuzusprechen. Bemerkenswert bleibt, daß die Arbeitnehmer nicht als Verfügungsmasse auftauchen, sondern als Partner in einer „Personengemeinschaft“ (ebd., S. 112). Es möge darum zu tun sein, in den Betrieben „menschliche Beziehungen zu gestalten“ (ebd.). Im 1950 publizierten Aufsatz Die heutige Gesellschaft nach evangelischem Verständnis formuliert Müller-Armack vier Grundsätze, die einmal mehr aus dem Sowohl-als-auch-Charakter der Sozialen Marktwirtschaft erhellen.

Weder das Kapital noch die Technik, noch die Organisation [können die] Alleinverfügung über die im Betrieb tätigen Menschen erhalten, sondern [sie müssen] in eine ihrem Wesen und ihrer Funktion entsprechenden Ordnung zu den Menschen und ihren Gruppenbildungen gebracht werden. [...] Die Funktion des Betriebes gibt ihm eine öffentliche Verantwortung, die neben den privatwirtschaftlichen Charakter eine sozialwirtschaftliche Verpflichtung stellt. So haben der Unternehmer, der Betriebsleiter, der Kaufmann, der Handwerker die größere Freiheit in der modernen Wirtschaftsordnung mit der größeren Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und einer höheren Pflicht der Öffentlichkeit gegenüber bezahlt. (Ebd.)

Spätestens hier wird klar, daß und inwieweit der augenblickliche Zeitgeist mit einer Sozialen Marktwirtschaft, wie Müller-Armack sie entwickelt und begründet, nichts zu tun hat. Mehrheitsfähig ist nunmehr (wieder) die entgegengesetzte Auffassung. Sozialer Ausgleich wird nicht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden. Dem Staat wird nicht nur das Recht abgesprochen, eine soziale Sicherung seiner Bürger zu gewährleisten, sondern dessen wirtschaftspolitische Zuständigkeit überhaupt. Daß die derzeitige Demontage des Sozialstaats bzw. der Sozialen Marktwirtschaft als Rückbesinnung gilt, läßt zwei Schlüsse zu. Entweder haben die Reformer nie jene Schriften, die die Soziale Marktwirtschaft theoretisch begründen, gelesen. Oder sie gehen davon aus, eine Neo-Liberalisierung durchführen zu können, während man die Betroffenen, gleichsam im Vorbeigehn, für dumm verkauft. Müller-Armack selbst hat es jedenfalls nicht versäumt, zwischen Sozialer Marktwirtschaft und Neo-Liberalismus zu unterscheiden. So notiert er im Aufsatz Die Soziale Marktwirtschaft nach einem Jahrzehnt ihrer Erprobung (1959):

Während sich die neoliberale Theorie vor allem auf die Technik der Wettbewerbspolitik stützt, ist das Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft ein umfassender Stilgedanke, der nicht nur im Bereiche des Wettbewerbs, sondern im gesamten Raum des gesellschaftlichen Lebens Anwendung findet. [...] Er nimmt in seine weltanschauliche Position Vorstellungen auf, die in dem rein technischen Gefüge einer Wettbewerbsordnung nicht enthalten sind. [...] Mit der Feststellung, daß neben dem Marktgeschehen Gesellschaft und Staat als nicht wegzudenkende Realitäten stehen, geht die theoretische Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft über die Auffassung des Neoliberalismus hinaus. Sie erkennt, daß die Notwendigkeit besteht, soziale Sicherungen in eine staatliche Ordnung einzubeziehen. Der Staat nimmt durch seine Wirtschaftspolitik soziale Umschichtungen, soziale Interventionen vor, die dadurch auf das System der Marktwirtschaft abgestellt werden, daß sie dem Grundsatz der Marktkonformität unterworfen werden. Die Soziale Marktwirtschaft stellt also den Versuch dar, innerhalb der modernen Massengesellschaften freie wirtschaftliche Initiative und freien Wettbewerb mit den sozialen Überzeugungen, die für unsere Zeit als unabdingbare Voraussetzungen der staatlichen und gesellschaftlichen Existenz angesehen werden müssen, zu verbinden. (Müller-Armack 1974, S. 119 ff.; kursiv im Original)

Weil eine Sozialordnung, die alle diese Ansprüche erfüllt, fragil sei, anerkennt Müller-Armack die Notwendigkeit, vermittels systeminterner, institutioneller Sicherungen für Konsolidierung zu sorgen. Im wesentlichen geschehe das durch folgende Maßnahmen (5):

1. Betriebe werden so organisiert, daß jede am Arbeitsproceß teilnehmende Person in ein differenziertes System einbezogen ist, das ihr Eigenverantwortlichkeit ermöglicht und überträgt. Zugrunde liegt das Ideal einer zentrifugalen Entscheidungsstruktur, die lediglich „für zentrale Entscheidungen eine Zusammenfassung der Verantwortung“ erlaubt (ebd., S. 114). In diesem Zusammenhang spielt die betriebsinterne Mitbestimmung, weil sie die Möglichkeit echter Partnerschaft eröffne, eine wichtige Rolle.

2. Anstatt qualifizierte Leistungsaufgaben auf eine kleine Gruppe von Mitarbeitern zu beschränken, sollten sie in der Belegschaft mit dem Ziel der Enthierarchisierung und der Zunahme an Verantwortungsbereitschaft breit gestreut werden.

3. Das technische Personal darf genausowenig wie die für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Führungsriege von „menschlich-sozialer Verantwortung“ befreit werden (ebd.). 

4. Ein weiterer Punkt ist die Teilhabe der Belegschaft am Erfolg des Unternehmens (etwa durch die Ausgabe von Kleinaktien). Das Ziel dieser Beteiligung bestehe einerseits in der „Schaffung einer neuen sozialen Haltung“ (ebd.), andrerseits, abermals, in der Zunahme von Mitbestimmung und Mitverantwortung.

5. Um der Gefahr des Betriebsegoismus vorzubeugen, sollten die Unternehmen sich nicht hinter ihren internen Organisationsstrukturen verbarrikadieren, sondern nach außen hin gesellschaftliche Verantwortung übernehmen: indem sie „eine soziale Ausgestaltung der wirtschaftlichen Betriebsfunktion zugunsten der Konsumenten [anstreben] und eine besondere Rücksichtnahme auf die sozial schwachen Schichten bei der Güterversorgung“ walten lassen (ebd.).

6. Bei der Besetzung wichtiger Positionen sind die Kandidaten nicht ausschließlich aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation auszuwählen. Erforderlich ist ebenso, daß sie „menschlich ihre Aufgabe zu erfüllen in der Lage sind“ (ebd.). Fähigkeiten wie Motivationsgabe und Empathie sollten keinen geringeren Stellenwert haben als der Wille, Ordnung und Disziplin aufrechtzuerhalten. 

7. Aufgrund der oftmals monotonen Arbeitsprozesse laufen die Beschäftigten Gefahr, Opfer allgemeiner Ermüdungserscheinungen zu werden, (worunter sowohl die Produktivität des Unternehmens als auch die Betriebssicherheit leide). Deshalb sei es wichtig, „pädagogische Impulse zu geben, um sämtliche Betriebsangehörige bereit zu erhalten, ihrer menschlichen Verantwortung gerecht zu werden“ (ebd., S. 115). 

8. Eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens könne in Unternehmen und Betrieben nur dann entstehen, wenn die Belegschaften und ihre Vertretungen fortlaufend „über alle internen und externen Aufgaben, Erfolge und Mißerfolge“ aufgeklärt werden (ebd.).

        Auch dieser Katalog zeigt, daß und wie die augenblicklich bevorzugten Arten und Weisen der betrieblichen Organisation und Unternehmensführung keinesfalls den Maßgaben der Sozialen Marktwirtschaft entsprechen. Das gilt erst recht für ein von Unternehmen zur Schau getragene Selbstverständnis, das eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ausschließt. Freilich wäre es falsch, in den von Müller-Armack gesetzten Standards soziale Polarisierungstendenzen zu erkennen. Natürlich ist es ihm nicht darum zu tun, Expropriateure zu expropriieren. Sein Ideal ist die einvernehmlichen Sozialpartnerschaft, die antagonistische Kräfte und Interessen zum Wohle der Allgemeinheit binden möge. Der Rheinische Kapitalismus verdankt seine Erfolge dieser über Jahrzehnte (mehr oder weniger) stabilen, identitätsbildenden Zweckgemeinschaft. Allgemein geteilt wurde die Überzeugung, daß ein nicht unter staatlicher Kuratel stehendes Marktgeschehen eher schadet als nutzt, weil es bestimmte Lebensbereiche gibt, die einer reinen Marktlogik sich entziehen. Dazu zähl(t)en die Bereiche der Sozialpolitik und Familienförderung genauso wie die der Arbeitsmarktförderung, Berufs- und (Hoch)Schul(aus)bildung, Kulturpolitik. Auch finanzielle Hilfen für infrastrukturell schwache Regionen, die ehemalige Zonenrandförderung etwa, oder für ganze Landesteile, lassen sich nur rechtfertigen, wenn dem Staat eine Interventionsberechtigung zugesprochen wird. Eine Soziale Markwirtschaft setzt voraus, einen Konsens über ihre Ziele und Aufgaben herzustellen. In dem Augenblick, wo einzelne Interessen sich verselbständigen, verliert sie ihre gesamtgesellschaftliche Wirkungskraft.

        Um die Bedeutung von Mitwirkung und Verantwortlichkeit zu betonen, prägt Müller-Armack 1950 die Formel von der Sozialen Irenik. Sie verdankt sich seinen (Max Weber weiterführenden) Arbeiten als Religionssoziologe, aus denen unter anderem hervorgehe, daß es eine Verbindung zwischen der weltanschaulichen Grundhaltung eines Menschen und seiner Vorliebe für ein bestimmtes Wirtschaftssystem gebe. Nachdem im Laufe der Jahrhunderte die Grundlagen für einen gemeinsamen ethisch-normativen Wertekanon immer stärker weggebrochen seien (und damit auch eine einheitliche Wirtschaftsgesinnung), stelle sich die Frage, wie fortan in einer pluralistischen Gesellschaft Konsens entstehen könne. Im Zeichen der Sozialen Irenik sollen namentlich die nach dem Zweiten Weltkrieg verbliebenen ideologischen Sub-Systeme Katholizismus, Protestantismus, Sozialismus und Liberalismus zusammengeführt werden. Die Soziale Irenik will eine friedfertige, konfliktfreie Koexistenz gegensätzlicher Denksysteme. Diese Forderung bildet den normativen Kern der Sozialen Marktwirtschaft. Der soziale Aspekt und der marktwirtschaftlich-liberale seien gegensätzlich, doch ergänzten sie sich systemisch. Meint: Die Soziale Marktwirtschaft müsse integrativ wirken und antagonistische Kräfte binden können. Die Soziale Irenik untermauere diesen Anspruch, sie mache „das Wesen der Sozialen Marktwirtschaft überhaupt aus“ (Müller-Armack 1974, S. 161). Die soziale Marktwirtschaft sei ein

irenischer Ordnungsgedanke, eine strategische Idee innerhalb eines Konfliktes verschiedener Zielsituationen. Sie ist eine Stilformel, durch die versucht wird, die wesentlichen Ziele unserer freien Gesellschaft zu einem neuen, bisher in der Geschichte noch nicht realisierten praktischen Ausgleich zu bringen. [...] Die Soziale Marktwirtschaft ist eine Integrationsformel, durch die versucht wird, die wesentlichen Kräfte unserer heutigen Gesellschaft in eine echte Kooperation zu führen. (Müller-Armack 1974, S. 150 f.)

Gleichwohl sei die Soziale Marktwirtschaft/Soziale Irenik kein Versuch, a priori eine Idealordnung zu entwerfen, die durch entsprechende ökonomische und gesellschaftspolitische Maßnahmen verwirklicht werden könne. Sie entstehe a posteriori: als stets neue Antwort auf drängende Probleme, die ihrer Lösung harren. Müller-Armack weiß: „Die gesellschaftliche Wirklichkeit finden wir vor“ (ebd., S. 151). Deshalb könne es nur darum gehen, das Mit- und Gegeneinander der gesellschaftlichen Gruppen unter Zuhilfenahme einer (irenischen) Integrationsformel zu konsensualisieren. Das verhindere zwar Auseinandersetzungen, Widersprüche, Konflikte nicht, und soll es auch gar nicht, ermögliche aber eine „realistische Basis der Gemeinsamkeiten“ (ebd.).

 

 

Zu fragen bleibt, warum die Soziale Marktwirtschaft sich von 1947 bis in die frühen 1990er-Jahre behaupten konnte, seitdem aber de facto außer Kraft gesetzt ist. Die Antwort muß nüchterner ausfallen, als es Anwälten der Sozialen Marktwirtschaft, so es sie noch geben sollte, lieb sein kann. Klar ist: Die Soziale Markwirtschaft konnte nur verwirklicht werden, weil die BRD sich in einer System-Auseinandersetzung mit dem sogenannten Realsozialismus befand, sprich: der DDR. Nicht deswegen also, weil die ihr zugrundeliegenden theoretischen Annahmen von einer derartigen Evidenz gewesen wären, daß das Kapital gar nicht anders konnte, als ohne Gegenwehr ihre Unwiderlegbarkeit zu akzeptieren. Die im Laufe der Zeit verwirklichten Sozialreformen und die in der Sozialen Marktwirtschaft ja gewiß vorhandenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten erscheinen vor diesem Hintergrund als Propagandamaßnahmen, die sich dem Kalten Krieg der Systeme verdankten. So verwundert es kaum, daß es eine dem bundesrepublikanischen Niveau vergleichbare soziale Sicherung in anderen, nicht unmittelbar in Frontstellung zum Ostblock sich befindenden Staaten nie gegeben hat. (Im Gegenteil: In den USA und in Großbritannien etwa galten und gelten soziale Standards, die die Idee einer irenischen Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern von vornherein ad absurdum führen).

        Auch ist nicht zu vergessen, daß die meisten der von Alfred Müller-Armack beschriebenen und politisch auch verwirklichten Eigenschaften der Sozialen Marktwirtschaft nicht aus Einsicht in deren Notwendigkeit übernommen, sondern entweder aus Berechnung gewährt oder erkämpft wurden. Nur zwei Beispiele:

Die Montanmitbestimmung 1951 und das Kündigungsschutzgesetz vom gleichen Jahr beruhten nicht ausschließlich auf gewerkschaftlicher Kampfstärke. Adenauer wollte in der Auseinandersetzung um die Wiederbewaffnung den DGB von der SPD (die damals noch dagegen war) trennen, und das ließ er sich etwas kosten. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wurde allerdings erst nach einem langen Streik 1956/57 eingeführt. Hier konnte überdies darauf verwiesen werden, daß es diese in der DDR schon gab. (Fülberth, S. 17)

Das Moment der System-Auseinandersetzung erklärt, warum unmittelbar nach der Implosion des Ostblocks damit begonnen wurde, den Konsens der Sozialen Marktwirtschaft aufzukündigen.

        Ein zweiter Grund für den Erfolg der Sozialen Markwirtschaft: ihre systeminterne vertikal-ökonomische Dynamik, die man auch als „keynesianische Selbstbedienung des Kapitals“ (ebd.) bezeichnen kann. Das meint, daß die angestrebte Einkommensverteilung von oben nach unten realökonomisch den Effekt einer Verteilung von unten nach oben hat. Weil höhere Löhne nicht nur Kosten verursachen, sondern ebenso die Nachfrage beleben, sorgen sie für Investitionen, die ihrerseits Profite nach sich ziehen. Zusätzlich profiterhöhend wirken staatliche Investitionen und niedrig bezinste Kredite. Alles das half in der Hochzeit des Rheinischen Kapitalismus, klassenkämpferische Impulse zu entschärfen und eine irenischen Politik der Sozialpartnerschaft zu sichern. Diese einmal gefundene und eingespielte Lösung hätte sich weiter bewährt, wenn nicht die Produktion von Waren und Dienstleistungen von einer profitableren Art, Gewinn zu erzielen, verdrängt worden wäre: vom Kapitaltransfer an die Finanzmärkte. Der aus rein ökonomischer Sicht große Vorteil der Finanzmärkte liegt darin, daß dort Kapital vermehrt werden kann, ohne zunächst in die Produktion und die Distribution von Waren und Dienstleistungen zu fließen. Daraus folgt ein stark verringerter Bedarf an Arbeitskräften, die dem Kapital nun ohne Gebrauchs- und Tauschwert gegenüberstehen. Von der Warte des Kapitals her betrachtet existiert kein guter Grund, die jahrzehntelang in Gestalt der Sozialen Marktwirtschaft erfolgreiche Sozialpartnerschaft aufrechtzuerhalten. Man mag das bedauern und auf eine Neubelebung der Sozialen Marktwirtschaft hoffen, die den Dualismus KapitalArbeit wieder durch ein gesamtgesellschaftlich orientiertes Modell beseitigt. Vielleicht aber läßt sich dem Umstand, daß das Kapital, von sozialpartnerschaftlichen Verpflichtungen befreit, wieder zu sich selbst findet, auch insofern etwas Positives abgewinnen, als die Fronten nun endgültig geklärt sein dürften. 

 

 

 

 

 

(1) Der folgende Text datiert von 2004 (überarb. Mai 2012). Wie erinnerlich veranstalteten die Kritiker des Sozialstaates seinerzeit ein Aufruhr sondergleichen, und wie erinnerlich gab es seinerzeit niemanden, der sich nicht als Kritiker des Sozialstaates zu erkennen gegeben hätte. Grund genug also, an der Quelle herauszufinden, was es mit dem Sozialstaat und, vor allem, mit der ihn finanzierenden Sozialen Marktwirtschaft auf sich hat. Grund genug, Alfred Müller-Armack (1901–1978) zu lesen, der, cum grano salis, der Erfinder dieser Wirtschaftsform ist. Deutlich wird: In der Forderung, sich auf die Ursprünge der Sozialen Marktwirtschaft zu besinnen, um der sogenannten Versorgungsmentalität den Spiegel der wahren Lehre vorzuhalten, kommt eine grobe Unkenntnis zum Ausdruck. Im Vergleich mit jener neo-liberalen Methode, die noch bis vor kurzem en vogue war, mutet Müller-Armacks Modell nachgerade antikapitalistisch an, – was, das versteht sich von selbst, eine optische Täuschung ist. Es ist weit entfernt, den Kapitalismus nicht zu wollen. Aber nicht weniger weit entfernt, neo-liberalistisch zu sein.

(2) Unerachtet der Tatsache, daß ein Sozialstaat – also eine Rechts- und Staatsform, die nicht nur eine Individual- und eine Ordnungs-, sondern auch eine Sozialpflicht kennt –, volkswirtschaftlich betrachtet keineswegs nur die Gestalt einer Sozialen Marktwirtschaft haben kann, sind Sozialstaat und Soziale Marktwirtschaft in dem Maße synonym, wie die bundesrepublikanische Ordnung de facto, aber nicht de iure (vgl. Art. 14 III und Art. 15 GG), ihre Identität gewährleistet (hat).

(3) Vgl. Art. 20 I, Art. 28 I und Art. 79 III GG.

(4) Vgl. Müller-Armack 1974, S. 99 f.

(5) Vgl. ebd., S. 114 f.

 

 

Fülberth, Georg: Geschenkt ist geschenkt, in: konkret 9/2004, S. 16 f.

Grosser, Dieter/Thomas Lange/Andreas Müller-Armack/Beate Neuss (Hrsg.): Soziale Marktwirtschaft, Stuttgart/Berlin/Köln 1988. 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart 1995.

Grübler, Michael: Die Spitzenverbände der Wirtschaft und das erste Kabinett Brüning, Düsseldorf 1982.

Hasse, Rolf H./Friedrun Quaas (Hrsg.): Wirtschaftsordnung und Gesellschaftskonzept, Bern/Stuttgart/Wien 2002.

Müller-Armack, Alfred: Genealogie der Wirtschaftsstile, Stuttgart 1944.

Ders.: Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft, Hamburg 1947.

Ders.: Diagnose unserer Gegenwart (1949), Bern/Stuttgart 1981.

Ders.: Religion und Wirtschaft, Stuttgart 1959.

Ders.: Genealogie der Sozialen Marktwirtschaft, Bern/Stuttgart 1974.

Ders.: Zur Metaphysik der Kulturstile, in: ders. 1959, S. 513–531.

Ders.: Vorschläge zur Verwirklichung der Sozialen Marktwirtschaft, in: ders. 1974, S. 90–107.

Ders.: Die heutige Gesellschaft nach evangelischem Verständnis – Diagnose und Vorschläge zu ihrer Gestaltung, in: ders. 1974, S. 108–128.

Ders.: Die Soziale Marktwirtschaft nach einem Jahrzehnt ihrer Erprobung, in: ders. 1974, S. 119–128.

Ders.: Das gesellschaftliche Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft, in: ders. 1974, S. 146–162.

Ders.: Die wissenschaftlichen Ursprünge der Sozialen Marktwirtschaft, in: ders. 1974, S. 244–251.

Ders.: Die Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft, in: Taenzer, S. 112–113.

Popper, Karl: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Tübingen 1992.

Taenzer, Uwe: Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Stuttgart 1986.

Wehler, Hans-Ulrich: Das deutsche Kaiserreich 1871–1918, Göttingen 1994.

 

 

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